Gesellschaftsrecht
Wir beraten in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts.
Gesellschaftsrecht
Nahezu alle Fallgestaltungen des Gesellschaftsrechts haben auch einen Bezug zum Steuerrecht.
Durch unsere ausgewiesene Kompetenz im Steuerrecht bieten wir Beratung „aus einer Hand“.
So bei der Gründung, bei Umwandlung, dem Erwerb, der Veräußerung oder sonstigen Beendigung von Gesellschaften einschließlich der Regelungen von Unternehmensnachfolge und der Erbfolge.
Wir geben Hilfestellung bei der Gestaltung und Änderung von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen sowie bei der Umstrukturierung von Unternehmen.
Ebenso stehen wir bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen mit Rat und Tat zur Seite.