Baurecht
Wir beraten in allen Bereichen des Baurechts.
Ziviles Baurecht
Seit über 35 Jahren vertreten und beraten wir gewerbliche und private Bauherrn, Bauhandwerker, Architekten, Baufirmen und Unternehmen der Bauindustrie auf dem Gebiet des zivilen Baurechts.
Durch die jahrzehntelange Beschäftigung mit diesem ebenso bedeutenden wie schwierigen Sektor des Werkvertragsrechts verfügt unsere Kanzlei über das besondere rechtliche wie technische Wissen und Know-how, welches uns als Spezialisten auf diesem Gebiet ausweist.
Gilt es doch, sowohl die rechtlichen Regelungen des BGB zum Werkvertrag und die fast noch wichtigeren der VOB/B, der VOL oder anderer AGB’s mit der hierzu ergangenen und stetig fortgeführten Rechtsprechung in gleicher Weise, wie die aus den technischen Regelwerken, insbesondere den DIN-Vorschriften sich ergebenden Anforderungen zu beherrschen.
So ist es uns möglich, in Auseinandersetzungen über Mängel oder Werklohn, über Verzugschäden oder Vertragstrafen unsere Mandanten mit hoher Kompetenz und Sachkunde zu vertreten.
Wir sind Mitglied in der ARGE Baurecht des Deutschen Anwaltvereins